Sie haben Fragen zur Aufnahme, zum Ablauf oder zur Therapie? In unserem FAQ-Bereich finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Themen.
Stellen Sie bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf medizinische Rehabilitation, eine sogenannte Entwöhnungsbehandlung – bei Bedarf helfen Ihnen bei der Antragstellung Ihr Hausarzt, ein Krankenhaus oder eine Suchtberatungsstelle.
Ihre Rentenversicherung prüft anschließend diesen Antrag. Sollte Ihre Rentenversicherung dabei feststellen, dass sie für die Finanzierung Ihrer Therapie nicht zuständig ist, reicht sie Ihren Antrag automatisch an Ihre Krankenkasse weiter. Diese wird sich dann um alles Weitere kümmern und mit Ihnen in Kontakt treten.
Unter Umständen werden die Kosten für Ihre Therapie auch von einer privaten Krankenkasse, vom Sozialamt oder von einer Beihilfestelle übernommen. Fragen Sie bitte den Kostenträger Ihrer Therapie, ob Sie eventuell etwas zuzahlen müssen.
Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 9 besteht für Sie ein Mitspracherecht bezüglich der Wahl Ihrer Rehabilitationseinrichtung. Sie können daher bei der Beantragung Ihrer stationären Rehabilitation selbst benennen, in welche Klinik Sie gern möchten. Teilen Sie Ihrem behandelnden Arzt oder Suchtberater Ihren Wunsch mit und bitten Sie ihn, diesen namentlich deutlich im Antrag zu vermerken. Im Zuge der Prüfung Ihres Antrages und der Entscheidung darüber, in welche Klinik Sie kommen, spielen allerdings auch Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Geschlecht sowie Ihre familiäre Situation eine Rolle.
Auf keinen Fall. Jede Entzugstherapie basiert auf Freiwilligkeit. Sie müssen den Entzug selbst wollen und sich dafür entscheiden. Niemand kann sie dazu zwingen.
Nein. Bevor Sie Ihre Therapie in der RE:VITA Klinik beginnen, müssen Sie in einem Krankenhaus körperlich entgiften. Wir kooperieren dahingehend eng mit den Kliniken für Psychiatrie in Hettstedt und Querfurt – beides Kliniken, die hochqualifizierte Entgiftungsbehandlungen durchführen.
Bei akuten Fällen vergeben wir Aufnahmetermine sehr kurzfristig – innerhalb von wenigen Tagen bis hin zu vier Wochen. Für Patienten, die im Sinne einer Regelbehandlung aufgenommen werden, vergeben wir längerfristige Aufnahmetermine
Ja, sowohl die Bezugstherapeuten als auch der Soziale Dienst unterstützen Sie bei der Erstellung eines geeigneten Nachsorgeplanes (z.B. Übergang in Adaptionsmaßnahmen, begleitete Wohnformen, Nachsorge bei der Suchtberatungsstelle, Vermittlung in psychotherapeutische Weiterbehandlung)
Ja. Unser Sozialer Dienst hilft Ihnen bei der Beantragung von z.B. Bürgergeld, Übergangs-Geld und Sozialhilfeleistungen.
Ja. In den therapiefreien Zeiten dürfen Sie ihr Handy nutzen.
Manchmal bleiben auch nach dem Lesen Informationen offen – das ist ganz normal. Wenn Sie unsicher sind, mehr über den Ablauf, unsere Angebote oder Ihre individuelle Situation wissen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen – persönlich, vertraulich und unverbindlich.
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